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   SG Kassel, 14.02.2019 - S 12 KR 412/18   

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SG Kassel, 14.02.2019 - S 12 KR 412/18 (https://dejure.org/2019,92886)
SG Kassel, Entscheidung vom 14.02.2019 - S 12 KR 412/18 (https://dejure.org/2019,92886)
SG Kassel, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - S 12 KR 412/18 (https://dejure.org/2019,92886)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 2/12 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer nicht dem allgemein anerkannten

    Auszug aus SG Kassel, 14.02.2019 - S 12 KR 412/18
    Auch wenn damit die Beziehung zwischen Krankenhaus und Krankenkasse geregelt wird, entspricht der Zahlungsanspruch des Krankenhauses dem Anspruch des Versicherten auf Krankenhausbehandlung gegenüber der Krankenkasse (Bundessozialgericht, Urteil vom 21. März 2013, Az. B 3 KR 2/12 R, Rdnr. 11, zit. nach Juris).

    Als Basis für die Herausbildung eines Konsenses können alle international zugänglichen einschlägigen Studien dienen; in ihrer Gesamtheit kennzeichnen diese den Stand der medizinischen Erkenntnisse (Bundessozialgericht, Urteil vom 21. März 2013, Az. B 3 KR 2/12 R).

    Ihnen ist nicht zu entnehmen, dass durch die Einführung des § 137c SGB V für den Bereich der Krankenhausbehandlung jegliche bis dorthin bereits vorhandenen Qualitätsanforderungen und die diesbezügliche Prüfungspflicht entfallen sollten (dazu: Bundessozialgericht, Urteil vom 21. März 2013, Az. B 3 KR 2/12 R, Rdnr. 20, zit. nach Juris).

    Soweit der 1. Senat des erkennenden Gerichts in seiner Entscheidung vom 5. Februar 2013 (Az. L 1 KR 391/12) in Bezug auf eine Liposuktion im Rahmen stationärer Behandlung die Auffassung vertreten hat, im Rahmen der stationären Behandlung müssten die Kriterien der evidenzbasierten Medizin nicht erreicht werden und insoweit genüge ein abgesenkter Maßstab, kann dies angesichts der klarstellenden Äußerungen des Bundessozialgerichts in der zeitlich nachfolgenden Entscheidung vom 21. März 2013 (Az. B 3 KR 2/12 R) nicht mehr aufrechterhalten bleiben.

  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R

    Fettabsaugen ist keine Kassenleistung

    Auszug aus SG Kassel, 14.02.2019 - S 12 KR 412/18
    Das BSG habe schließlich mit Urteil vom 24. April 2018, B 1 KR 10/17 R ebenfalls entschieden, dass kein Anspruch auf eine Versorgung mit einer stationär durchgeführten Liposuktion bestehe, da diese nicht den Anforderungen des Qualitätsgebotes entspreche.

    In dieser Rechtsprechung sieht sich die Kammer schließlich durch die vom MDK und von der Beklagten im Widerspruchsbescheid in Bezug genommenen Urteile des BSG vom 24. April 2018, B 1 KR 13/16 R und B 1 KR 10/17 R, bestätigt.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Kassel, 14.02.2019 - S 12 KR 412/18
    In derartigen Fällen sei eine sozialmedizinische Empfehlung nur möglich, wenn vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 6. Dezember 2015, 1 BvR 347/98 formulierte Voraussetzungen kumulativ vorliegen würden.

    Die Klägerin kann den geltend gemachten Anspruch auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 6. Dezember 2005, Az.: 1 BvR 347/98), die mittlerweile durch § 1a SGB V gesetzlich ausgeformt worden ist, stützen.

  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 13/16 R

    Keinen Anspruch auf Regelversorgung mit einer stationären Liposuktion in der

    Auszug aus SG Kassel, 14.02.2019 - S 12 KR 412/18
    Selbst wenn das BSG (Urteil vom 24. April 2018, B 1 KR 13/16 R) einen entsprechenden Anspruch auf eine insoweit ermessensfehlerfreie Entscheidung durch die Beklagte nahelegen, wenn nicht gar suggerieren könnte, bleibt dabei nach weiterer Prüfung vorliegend zu beachten, dass im Zeitpunkt der angefochtenen Bescheide die Möglichkeit einer Leistungserbringung ggf. auch im Rahmen einer Erprobungsregelung nach § 137e SGB V im vorliegenden Fall mangels einer entsprechenden Regelung durch den GBA hierzu noch gar nicht eröffnet war, für die Beklagte also auch noch bzw. erst gar kein Anlass für eine entsprechende Entscheidung durch die Beklagte bestand und eine Verwaltungsentscheidung hierzu also auch erst gar nicht vorliegt.

    In dieser Rechtsprechung sieht sich die Kammer schließlich durch die vom MDK und von der Beklagten im Widerspruchsbescheid in Bezug genommenen Urteile des BSG vom 24. April 2018, B 1 KR 13/16 R und B 1 KR 10/17 R, bestätigt.

  • LSG Sachsen, 16.01.2014 - L 1 KR 229/10

    Leistungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung wegen einer

    Auszug aus SG Kassel, 14.02.2019 - S 12 KR 412/18
    Erforderlich ist daher, dass der Erfolg der Behandlungsmethode objektivierbar, also in einer ausreichenden Anzahl von Behandlungsfällen belegt ist (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 16. Januar 2014, Az. L 1 KR 229/10, Rdnr. 47, m.w.N., zit. nach Juris).

    Es fehlen bislang wissenschaftlich einwandfrei durchgeführte Studien über die Zahl der behandelten Fälle und die Wirksamkeit der streitigen Behandlungsmethode (so auch Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 16. Januar 2014, Az. L 1 KR 229/10, Rdnr. 47, zit. nach Juris).

  • LSG Hessen, 05.02.2013 - L 1 KR 391/12

    Krankenversicherung - Liposuktion - stationäre Behandlungsbedürftigkeit -

    Auszug aus SG Kassel, 14.02.2019 - S 12 KR 412/18
    Soweit der 1. Senat des erkennenden Gerichts in seiner Entscheidung vom 5. Februar 2013 (Az. L 1 KR 391/12) in Bezug auf eine Liposuktion im Rahmen stationärer Behandlung die Auffassung vertreten hat, im Rahmen der stationären Behandlung müssten die Kriterien der evidenzbasierten Medizin nicht erreicht werden und insoweit genüge ein abgesenkter Maßstab, kann dies angesichts der klarstellenden Äußerungen des Bundessozialgerichts in der zeitlich nachfolgenden Entscheidung vom 21. März 2013 (Az. B 3 KR 2/12 R) nicht mehr aufrechterhalten bleiben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2016 - L 16/1 KR 303/15

    Krankenversicherung - Liposuktion im Rahmen einer vollstationären

    Auszug aus SG Kassel, 14.02.2019 - S 12 KR 412/18
    Potential hat eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode mithin, wenn Erkenntnisse in Form aussagefähiger wissenschaftlicher Unterlagen vorliegen, dass die beispielhaft in § 14 Abs. 3 VO-GBA aufgeführten Vorteile der Methode bei bestimmten Patientengruppen erreicht werden können (vgl. auch zum sog. "doppelten Potential" Deister, NZS 2016, 328 [333]; ob Potential nur für "schwerer erkrankte" Patientengruppen "mit besonderem Versorgungsbedarf" in Betracht zu ziehen ist, kann an dieser Stelle dahinstehen, so z.B. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. August 2016 - L 16/1 KR 303/15 - juris Rn. 33).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus SG Kassel, 14.02.2019 - S 12 KR 412/18
    Ein Systemversagen liegt nur vor, wenn die fehlende Anerkennung einer neuen Behandlungs- und Untersuchungsmethode durch den GBA darauf zurückzuführen ist, dass das erforderliche Verfahren beim GBA trotz Erfüllung der für eine Überprüfung notwendigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt wurde und dies auf eine willkürliche oder sachfremde Untätigkeit oder Verfahrensverzögerung zurückzuführen ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 26. September 2006, Az. B 1 KR 3/06 R, Rdnr. 24, zit. nach Juris; Bundessozialgericht, von Urteil vom 7. November 2006, Az. B 1 KR 24/06 R, Rdnr. 18, zit. nach Juris).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - Erwachsener mit ADHS-Leiden - kein Anspruch auf

    Auszug aus SG Kassel, 14.02.2019 - S 12 KR 412/18
    Zumindest im Grundsatz bestimmen Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften den Umfang der Leistungsansprüche der Versicherten der GKV nicht (zum Qualitätsgebot Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 5/09 R - juris Rn. 47).
  • LSG Sachsen, 06.02.2017 - L 1 KR 242/16

    Krankenversicherung

    Auszug aus SG Kassel, 14.02.2019 - S 12 KR 412/18
    Ergänzend sei insoweit auf den Beschluss des Sächsisches Landessozialgerichts vom 6. Februar 2017, L 1 KR 242/16 B ER hingewiesen, in dem nach juris folgendes ausgeführt wird:.
  • BSG, 23.12.2004 - B 1 KR 84/04 B

    Verwertbarkeit von Gutachten im gerichtlichen Verfahren

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 78/11 B

    Krankenversicherung - Ausgestaltung des Bewertungsverfahrens durch den

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2016 - L 4 KR 438/13

    Stationäre Liposuktionsbehandlung; Potential einer erforderlichen

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 11 KR 2695/16

    Krankenversicherung - neue Behandlungsmethode - Liposuktion (hier: in einem

  • BSG - B 1 KR 22/17 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Gesetzliche Krankenversicherung

  • BSG, 06.05.2009 - B 6 A 1/08 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

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